Anlagen

Im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) umfasst der Begriff Anlage alle technischen Systeme und Einrichtungen, die in einem Gebäude zur Versorgung und zum Betrieb notwendig sind. Diese Anlagen dienen verschiedenen Zwecken, wie der energetischen Versorgung, der stofflichen Versorgung und Entsorgung sowie der Sicherheit und dem Komfort der Nutzer des Gebäudes.

Die Anlagen im Gebäude können grob in folgende Kategorien unterteilt werden

  • Grundfunktionen:
    Anlagen dieser Kategorie sind maßgeblich für Heizung, Lüftung, Sanitär, Kühlung, Klimatechnik, Wasser- und Abwassermanagement, Beleuchtungssysteme sowie Fördertechnik zuständig. Mess- und Regeltechnik, die im Kontext dieser Anlagen erforderlich sind, zählt ebenfalls zu den Grundfunktionen.
    Im Brandfall sind viele der Anlagen für die Grundfunktionen des Gebäude abzuschalten oder so anzusteuern, dass ein möglicher Schaden an Personen vermieden bzw. so gering wie möglich gehalten wird.
  • Sicherheitsfunktionen:
    Zu den Anlagen dieser Kategorie gehören Sicherheits- und Brandschutzsysteme wie Brandmelde- und Sprinkleranlagen, Brandschutz- und Fluchttüren, Alarmierungsanlagen sowie Schleusen, Türen und Tore mit elektronischer Zugangskontrolle und Einbruchsicherungssysteme.
    Brände sind sicherheitsrelevante Ereignisse und jedes moderne Gebäude - insbesondere im Bereich der Sonderbauten - muss über entsprechende Brandmeldeanlagen und Einrichtungen zur Alarmierung verfügen. Darüber Hinaus müssen Anlagen, die z.B. für die Sicherung von Sachwerten installiert werden ggf. spezielle Betriebsmodi zur Verfügung stellen, die im Brandfall Personen die Flucht aus dem Gebäude nicht erschweren oder gar verhindern würden.
  • Optionale, nutzungsabhängige Funktionen:
    Je nach Nutzung des Gebäudes können zusätzliche Anlagen hinzu kommen, die Funktionen erfüllen, um das Gebäude bestimmungsgemäß nutzen zu können. Z.B. im Industriebereich Produktionsanlagen oder im Verkehrsbereich Anlagen für den sicheren Betrieb des Bahnverkehrs in einem Bahnhof etc.
    Im Brandfall kann es notwendig sein, Anlagen dieser Kategorie derart anzusteuern und zu beeinflussen, dass für anwesende Personen durch den Weiterbetrieb dieser Anlagen keine zusätzliche Gefahr ausgeht.

Im Kontext der Quantitativen Matrix, wird der Begriff "Anlage" für alle aktiv wirkenden Anlagen in der Technischen Gebäudeautomation verwendet, mit Ausnahme der Brandmeldeanlage (BMA). Letztere bekommt wegen ihrer besonderen Rolle der Brandüberwachung in der digitalen Modellierung der Brandfallsteuermatrix eine eigenständige Datenstruktur.

Alle Anlagen der obigen Definition, deren Ansteuerung im Brandfall von Relevanz sind, müssen als solche auch in der Brandfallsteuermatrix erscheinen. Anlagen, die gemäß des für das Gebäude erstellten Brandschutzkonzepts keine Sicherheitsrelevanz haben, sind davon ausgeschlossen und müssen somit auch nicht in der Matrix erwähnt werden.

Anlagen, die im Falle einer Brandmeldung angesteuert werden müssen, benötigen mindestens eine Steuerfunktion; es können auch mehr sein, wenn die Anlage unterschiedliche Funktionen je nach Auslösung und/oder Brandmeldebereich erfüllen soll. Bei bestimmten Anlagen kann es auch von Interesse sein, über welche Betriebsmittel sie verfügen (Bsp.: Lüftungsanlagen mit Brandschutzklappen als Betriebsmittel).

Im Kontext der BMA-Planung wird häufig unterschieden zwischen Ansteuerungen, die direkt aus der BMA erfolgen und Weiterleitungen bestimmter Brandmeldungen an die Gebäudeautomation, die die eigentliche Ansteuerung der von ihr gemanagten Anlagen vornimmt. Anlagentechnisch (im Sinne der Ausführung und "Verdrahtung") ist diese Unterscheidung sinnvoll, jedoch spielt sie aus Sicht der sicherheitstechnischen Anforderungen keine Rolle. Aus diesem Grund wird z.B. im BFSM-Standardmodell der SYNFACTION GmbH immer von einer "Anlage" gesprochen, die im Brandfall eine bestimmte Funktion erfüllen soll; dies auch dann, wenn die Anlage direkt an der BMA angekoppelt ist oder die BMA sogar selbst die ausführende Anlage ist.

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